Rettungsgasse

Bei Staubildung: Rettungsgasse

Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Diese funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.

Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand:

  • Klare und einfache Verhaltensregeln
  • Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
  • Breite Zufahrtsmöglichkeit
  • Schnelle Versorgung von Verletzten
  • Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
  • Einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien und der Schweiz

So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

Bilden Sie die Rettungsgasse, sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr ins Stocken gerät. Egal, ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht.

Lenken Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenrand und richten Sie es parallel zur Rettungsgasse aus. Halten Sie dabei ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug.

Bei zwei Spuren

Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie möglich an den linken Straßenrand, auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich an den rechten Straßenrand. Benutzen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Das gilt für Autos genauso wie für Motorräder, Lkws und Busse.

Bei drei und mehr Spuren

Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts – auch auf den Pannenstreifen.

So funktioniert die Rettungsgasse

Im Video sehen Sie, wie die Rettungsgasse auf drei- und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gebildet wird.

http://youtu.be/BdT_QY3o7fw

Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt

Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.