Heimrauchmelder

Die neue OIB Richtlinie 2 zur Installation von Rauchmeldern regelt Ort und Anzahl der vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Was Sie bei der Planung oder Nachrüstung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Während im Neubau die Anbringung von Rauchwarnmeldern ohnehin Pflicht ist, gibt es im Bestand noch jede Menge Lücken. Viel zu wenige Haus- und Wohnungsbesitzer in Österreich setzen diesen effektiven und dabei im Verhältnis günstigen Schutz auch um. Bevor also im Bestandsbau an kostenintensive nachträgliche bauliche oder technische Maßnahmen des Brandschutzes gedacht wird, sollten ein paar wenige Euro investiert werden, um sich selbst und seine Familienmitglieder nachhaltig zu schützen. Und zwar mittels Rauchwarnmeldern

Gesetzlich geregelte Sicherheit

Für die Gesetzgeber von inzwischen acht Bundesländern (Anfang Februar 2015 kam Niederösterreich hinzu) waren die immer noch viel zu häufig auftretenden Vorfälle im Zusammenhang mit Feuerunglücken Grund genug, die OIB-Richtlinie 2 zur Installation von Rauchwarnmeldern umzusetzen. Und so sieht diese im Detail aus:

Wo montieren?

Rauchwarnmelder gehören in die Aufenthaltsräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer). Den Gang und die Treppe darf man dabei jedoch nicht vergessen, denn das sind die Fluchtwege im Ernstfall. In Deutschland sind auch die Abstellräume in den Schutzumfang mit aufgenommen. Das macht zwar Sinn, ist aber bei uns in Österreich nicht zwingend erforderlich.

Besonders wichtig ist, keinen Rauchwarnmelder in der Küche vorzusehen. Ständige Täuschungsalarme aufgrund von auftretendem Dampf und Rauch wären kontraproduktiv und niemand würde derart „lästige“ Rauchwarnmelder mehr ernst nehmen!

Wie montieren?

Sie sollten in der Mitte der Decke (mindestens jedoch 50 cm von der Wand) angebracht werden, so dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.

Welche kaufen?

Achten Sie unbedingt auf eine hohe Qualität! Die so genannte VdS-Zulassung ist Grundvoraussetzung, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig! Rauchmelder müssen der Produktnorm ÖNORM EN 14604:2005 entsprechen (Temperaturbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärke, Vernetzungsmöglichkeiten etc.). Wer zusätzlich investieren möchte, soll sich einen tragbaren Feuerlöscher anschaffen. Aber bitte keinen ABC-Pulverlöscher. In einen modernen Haushalt gehört ein Fettbrandlöscher oder ein neuartiger Wassernebellöscher – beide sind für feste Brennstoffe, also fast den gesamten Wohnungsinhalt, und die gefährlichen Fettbrände (Brandklasse A und F) geeignet.